Häufige Fragen
Häufige Fragen
Antworten für Mieter und Eigentümer
Antworten für Mieter
und Eigentümer
Viele Fragen erreichen uns immer wieder, von Mietern ebenso wie von Eigentümern. Damit Sie nicht
auf einen Rückruf warten müssen, beantworten wir die häufigsten hier vorab. Wenn Ihre Frage nicht
dabei ist oder Ihr Anliegen dringend ist, rufen Sie uns an. Ihr Objektbetreuer kennt Ihr Haus und
kann Ihnen in den meisten Fällen sofort weiterhelfen.
Fragen von Mietern
Fragen von Mietern
Was Mieter am häufigsten fragen
Sie wohnen in einem Haus, das wir verwalten. Dann sind wir Ihr Ansprechpartner für alles, was das Gebäude und Ihr Mietverhältnis betrifft. Die folgenden Fragen erreichen uns am häufigsten.
Direkt bei uns und möglichst schriftlich, entweder per E-Mail an info@depolt.de oder über unser Mieterportal.
So ist der Vorgang festgehalten, und der Betreuer, der Ihr Objekt kennt, kann den passenden Betrieb beauftragen.
Maßgeblich ist die Anlage zur Kündigungsbestätigung. Dort steht, was zum vertragsgemäßen Zustand gehört, also gegebenenfalls Renovierung und Reinigung.
Das richtet sich nach der Renovierungsklausel in Ihrem Mietvertrag. Schauen Sie dort zuerst nach.
Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich bei uns, dann gehen wir die Klausel gemeinsam durch.
Spätestens am 31. Dezember des darauffolgenden Jahres.
Grundsätzlich ja. Wir sind dafür offen, und wenn die Voraussetzungen stimmen, spricht nichts dagegen.
Sprechen Sie uns möglichst früh an, dann lässt sich der Wechsel in Ruhe vorbereiten.
Der Vermieter hat nach dem Auszug sechs Monate Zeit für die Abrechnung.
Wenn Ihr Mietvertrag das vorsieht, behalten wir einen Teil für die letzte Betriebskostenabrechnung ein. Ergibt sich daraus eine Nachzahlung, wird sie damit verrechnet, der Rest geht an Sie.
Ja. Diese Verträge schließen Sie direkt mit den Anbietern ab.
Drei Monate.
Bitten Sie uns vorher um die Genehmigung und reichen Sie die Selbstauskunft Ihres Partners ein.
Beantragen Sie die Tierhaltung schriftlich bei uns, mit Angabe der Rasse.
Beantragen Sie die Genehmigung vorher bei uns und teilen Sie uns mit, wenn die Montage ausgeführt ist.
Gut, dass Sie so aufmerksam sind. Melden Sie sich gern bei uns oder schicken Sie Fotos der betroffenen Bereiche, bitte keine Nahaufnahmen.
Dann gehen wir der Ursache auf den Grund und finden gemeinsam eine Lösung.
Gut, dass Sie so aufmerksam sind. In den allermeisten Fällen sind Risse nur oberflächlich und harmlos.
Wenn Sie beunruhigt sind, melden Sie sich gern bei uns, dann überprüfen wir den Bereich.
Fragen von Eigentümern
Fragen von Eigentümern
Was Eigentümer am häufigsten fragen
Sie überlegen, die Verwaltung Ihres Objekts in andere Hände zu geben, oder sind Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, die einen neuen Verwalter sucht. Diese Fragen kommen dabei regelmäßig auf.
Die Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung.
Sondereigentum ist Ihre eigene Wohnung. Zum Gemeinschaftseigentum gehören zum Beispiel Dach, Fassade und Treppenhaus.
Die genaue Abgrenzung entnehmen Sie Ihrer Teilungserklärung und der Beschlusssammlung.
Eine gemeinschaftlich angesparte Rücklage für größere Reparaturen und Modernisierungen am Gebäude.
Das ist das Gesamtergebnis aus der Abrechnung.
In der Anlage zu Ihrer Jahresabrechnung.
Einen Teil finden Sie im Portal. Für weitere Unterlagen müssen wir unter Umständen eine Gebühr erheben.
Melden Sie ihn direkt bei uns. Wir beauftragen die notwendigen Gewerke, lassen den Schaden beheben und wickeln ihn mit der Versicherung ab.
Gut, dass Sie so aufmerksam sind. Melden Sie sich gern bei uns oder schicken Sie Fotos der betroffenen Bereiche, bitte keine Nahaufnahmen.
Dann gehen wir der Ursache auf den Grund und finden gemeinsam eine Lösung.
Gut, dass Sie so aufmerksam sind. In den allermeisten Fällen sind Risse nur oberflächlich und harmlos.
Wenn Sie beunruhigt sind, melden Sie sich gern bei uns, dann überprüfen wir den Bereich.
Das ist eine Änderung am Erscheinungsbild des Gemeinschaftseigentums und braucht deshalb die Zustimmung der Gemeinschaft.
Möglicherweise gibt es dazu bereits einen Beschluss, oder Ihre Teilungserklärung regelt den Fall. Fragen Sie uns, bevor Sie beauftragen.
Der Beirat ist das Sprachrohr der Gemeinschaft und das Bindeglied zur Verwaltung.
Er prüft Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Belege und geht einmal im Jahr gemeinsam mit dem Verwalter durch das Objekt.
Zwingend erforderlich ist das nicht mehr, es ist auch nicht mehr zeitgemäß.
Wir bemühen uns trotzdem um Vergleichsangebote, weil sie der Gemeinschaft die Entscheidung erleichtern.
Melden Sie Ihren Rücktritt bei uns als Hausverwaltung. Da es sich um ein Ehrenamt handelt, ist der Austritt jederzeit möglich.
Über die Neubesetzung wird dann in der kommenden Eigentümerversammlung abgestimmt.
Ja. Das kann die Eigentümerversammlung durch Beschluss festlegen.
Diese Leistung bieten wir nicht an. Wir empfehlen Ihnen aber gern kompetente Dienstleister aus unserem Netzwerk.
Die Verwaltung eines ganzen Mehrfamilienhauses übernehmen wir dagegen vollständig, siehe Mietverwaltung.
Alles oder einzelne Bereiche, ganz wie Sie es möchten.
In Präsenz, auf Wunsch auch online oder hybrid.
Das Protokoll können Sie unkompliziert digital unterzeichnen, und auch der Versand läuft über das Portal.
Uns als Verwalter, oder einem Miteigentümer. In Ihrer Teilungserklärung sind gegebenenfalls weitere Möglichkeiten geregelt.

